Willkommen auf dem Internetauftritt der Albrecht Klein und Partner Anwaltskanzlei

Ausrichtung

Unsere Kanzleiräume befinden sich am Isarhochufer in einer Jugendstilvilla in Bogenhausen.

Seit Gründung der Kanzlei im November 1992 liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der kompetenten Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und deren Inhabern, Einzelfirmen und Privatpersonen.

Wir sind bundesweit sowohl beratend als auch forensisch tätig. Maßstab unserer Arbeit ist allein der Nutzen, den wir für jeden einzelnen unserer Mandanten schaffen.

Mit der Mehrheit unserer Mandanten verbinden uns langjährige Geschäftsbeziehungen und intensive Zusammenarbeit. Andere Fachbereiche und Disziplinen binden wir im Sinne der gemeinsamen Sache und deren Erfolg ein, wobei uns unsere hohe Sachkenntnis unternehmerischer und technischer Belangen zugute kommt.

Unsere oberste Priorität ist die optimale Durchsetzung Ihrer Interessen.

Ihren Auftrag sehen wir als die Gewährung eines Vertrauensvorschusses an uns.

  • Kompetent
    Wir sind ein Expertenteam, das Sie spezialisiert und umfassend im Bereich unserer individuellen Kompetenzfelder berät. Für bereichsübergreifende Aufgaben pflegen wir einen engen und intensiven Kontakt zu lange bewährten Partnern.
  • Erfahren
    Unsere langjährig gesammelten Erfahrungen werden im Team gebündelt und multiplizieren so Ihren Erfolg.
  • Realistisch
    Wir sagen Ihnen, was machbar ist und Sie können sich darauf verlassen, dass wir unser Versprechen halten.
  • Persönlich
    Wir nehmen uns Zeit für Sie, um Ihre Bedürfnisse zu erfassen und umzusetzen.
  • Effektiv
    Wir sorgen für Transparenz und haben Ihre Interessen immer klar vor Augen. Wir realisieren lieber sofort 98%, als 100% nie.
  • Professionell
    Unsere routinierten und zuvorkommenden Mitarbeiterinnen sorgen für eine rasche und professionelle Umsetzung sämtlicher Detailarbeit.

Grundsätzlich richtet sich unser Anwaltshonorar nach dem seit 01. Juli 2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach errechnet sich unsere Vergütung nach dem sogenannten Gegenstandswert, d.h. demjenigen wirtschaftlichen Wert, auf den sich die anwaltliche Leistung bezieht, sowie der zum Gegenstandswert dazugehörigen Kostentafel. Dabei können für die einzelnen Tätigkeiten verschiedene Gebühren anfallen.

Bei Gerichtsverfahren muss sich unsere Vergütung nach RVG richten.

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann unsere Vergütung jedoch frei vereinbart werden. Es gibt zwei Gestaltungsformen:

Möglich ist die Vereinbarung eines Stundensatzes (sog. Zeitvergütungen), der nach der zeitlichen Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes abgerechnet wird. Diese Abrechnungsvariante kommt häufig bei laufenden Beratungsangelegenheiten sowie der Bearbeitung von Einzelprojekten, wie z. B. bei Vertragsverhandlungen bzw. -gestaltungen, zur Anwendung.

Ihr Vorteil:

Leistungsgerechte Vergütung der Arbeitszeit. Bezahlt wird nur für die zeitliche Inanspruchnahme. Dies gilt auch, wenn die Abrechnung nach RVG zu wesentlich höheren Gebühren führen würde.

Möglich ist auch die Festlegung einer von vorne herein feststehenden Pauschalvergütung. Dies ist sinnvoll, wenn die Aufgabe des Rechtsanwaltes klar umrissen ist, insbesondere bei Projekthonoraren für abgrenzbare Einzeltätigkeiten.

Ihr Vorteil:

Die Höhe Ihrer Anwaltskosten ist eindeutig kalkulierbar.

Albrecht Klein
und Partner
Anwaltskanzlei

Sozietät »

  • Über unsere Sozietät

Kompetenzen »

  • Unsere Kompetenzen

Anwälte »

  • Wer wir sind

Kontakt »

  • Impressum, Anfahrt und Kontakt